Rahmenbedingungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Pfarrei St. Martinus und Ludgerus, Stand 28.05.2020

A K T U E L L E S:

 

1. Gottesdienste

1.1. Neue Messfeier dienstags um 9.00 Uhr in St. Ludgerus

Ab 2. Juni wird an jedem Dienstag um 9.00 Uhr die hl. Messe in St. Ludgerus gefeiert. Dafür entfällt die Messfeier im St. Josefs-Haus aktuell sowieso und auch zukünftig. Am zweiten Dienstag im Monat sind zu dieser Messfeier besonders die Mitglieder der kfd und der Männersodalität eingeladen, die sich im Anschluss zum Frühstück im Ludgerus-Haus treffen.

 

1.2. Anmeldungen für Messfeiern am Sonntag in St. Ludgerus

Es besteht wegen begrenzter Plätze in St. Ludgerus aufgrund der Corona-Situation eine Anmeldepflicht für die Teilnahme am Gottesdienst. Melden Sie sich bitte für die Sonntag-Gottesdienste über das Pfarrbüro (0 25 26 / 93 04-0) bis freitags um 12 Uhr an; danach kann man sich unter der Nummer 01 72 / 2 72 36 27 anmelden.

 

1.3. Beichtgelegenheit in St. Ludgerus

An jedem ersten Dienstag im Monat besteht nach der 9-Uhr-Messfeier die Möglichkeit, das Bußsakrament zu empfangen.

 

1.4. Beerdigungen

Die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 20 Personen nur aus dem engsten Familienkreis ist aufgehoben. Es gelten für die Trauergottesdienste in den Friedhofskapellen die Vorschriften der Ordnungsbehörden.

 

1.5. Erwachsene Messdiener

Die Gruppe der Erwachsenen Messdiener darf ab sofort wieder den Messdienerdienst ausüben.

 

1.6. Weitere Regelungen

Weil es vorerst noch keine öffentlichen Gottesdienste in der Kapelle des St. Josef-Stiftes geben darf, wird in St. Martin donnerstags um 19 Uhr die hl. Messe gefeiert.

 

2. Gremiensitzungen

Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen kirchlicher Gremien (z. B. Kirchenvorstand und Pfarreirat) sowie kirchlicher Vereine können wieder stattfinden.

 

3. Kinder- und Jugendarbeit, Katechese

Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erstkommunion- und Firmkatechesen sind wieder möglich; dabei gilt kein Mund- und Nasenschutz, wenn der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt und die Raumgröße entsprechend ist, ansonsten wird dieser empfohlen.

 

4. Chor- und Instrumentalmusik im Gottesdienst wie auch außerhalb der Liturgie

Chor- und Scholaproben mit sechs Personen sind wieder möglich. Dabei gilt ein Mindestabstand zwischen den Personen von 3 Metern.

 

5. Geburtstagsbesuche

Die Priester nehmen Besuche anlässlich von Jubiläumsgeburtstagen ab sofort wieder wahr.

 

W E I T E R H I N   G I L T:

 

1. Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der St. Martin- und in der St. Ludgerus-Kirche

* Die Gottesdienste finden zu den bekannten Zeiten statt.

* Kinderwortgottesdienste parallel zur Messfeier am Sonntag wird es vorerst nicht geben.

* Öffentliche Gottesdienste im St. Josef-Stift und im St. Josefs-Haus sind zur Zeit noch nicht möglich.

* Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt. Es besteht die Möglichkeit, statt der Teilnahme an der Sonntagsmessfeier eine heilige Messe am Werktag mitzufeiern.

 

2. Anzahl der Teilnehmenden an Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen

Die Anzahl der Teilnehmenden an Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen ist in der Weise begrenzt, dass sie sich nach der Größe des Raumes richtet. In den Kirchen ist die Zahl der maximal belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Familien werden nicht getrennt.

 

3. Anzahl der liturgischen Dienste

An den Messfeiern am Sonntag nehmen neben zwei Messdienern ein Lektor und ein Kommunionhelfer teil; der Kollektantendienst entfällt vorläufig.

 

4. Betreten und Verlassen der Kirchen

Beim Betreten und Verlassen der Kirchen gilt es die Abstandsregeln einzuhalten. Ein kircheneigener Ordnungsdienst, der aus drei oder zwei Personen besteht, sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Diesen ist Folge zu leisten. Die Regeln für das Betreten und Verlassen der Kirchen sind folgende:

* Das Eintreten erfolgt nur über das Hauptportal. Hinweisschilder außen an den Seitentüren verweisen darauf. Nach dem Eintritt gilt es zunächst die Hände zu desinfizieren. Dann wird einem der Sitzplatz zugewiesen.

* Das Verlassen erfolgt nur über die Seiteneingänge. Diese sind bis zum Beginn des Gottesdienstes abgeschlossen. Selbstverständlich darf man nach dem Verlassen der Kirche sich auf dem Kirchplatz treffen. Man achte dabei darauf, dass der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt ist.

* Um den Mindestabstand einzuhalten, bleibt jeweils zwischen zwei besetzten Sitzbänken eine Sitzbank unbesetzt; dies ist entsprechend markiert. Auf einer Sitzbank können z. B. eine Familie oder ein Ehe-/Freundespaar oder in St. Martin zwei / in St. Ludgerus eine Person Platz nehmen. Der Ordnungsdienst wird von vorne nach hinten die Kirchen auffüllen (in Albersloh zuvor der Bereich links vom Altar). Das Verlassen erfolgt umgekehrt. Die Sitzpolster auf den Bänken, auf denen man sich platziert, werden entfernt.

* Für Personen mit Rollatoren werden feste Plätze gekennzeichnet.

 

5. Weihwasserbecken

Die Weihwasserbecken bleiben vorerst weiterhin geleert.

 

6. Singen im Gottesdienst

Statt Gotteslobbücher liegen in der nächsten Zeit Liedblätter zum Einmalgebrauch aus. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, ihr eigenes `Gotteslob´ mitzubringen – übrigens: ein sichtbarer Ausdruck, seinen Glauben öffentlich zu bezeugen; und: die Gelegenheit, ein Gotteslob zu erwerben oder sich schenken zu lassen, falls man dieses noch nicht besitzt.

 

7. Kollekte

Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern in den Ausgangsbereichen aufgestellt, so dass man beim Verlassen der Kirche seine Gabe abgeben kann.

 

8. Friedensgruß

Der Friedensgruß erfolgt durch freundliches Zunicken, nicht durch Körperkontakt.

 

9. Verabschiedungsritus

Der Brauch des Verabschiedens durch den Priester an den Kirchentüren entfällt vorerst.

 

10. Tauffeiern

Pro Tauffeier kann nur ein Täufling getauft werden. Eine Tauffeier im Rahmen von Sonntag- und Werktagsmessfeiern ist zur Zeit nicht möglich.

 

11. Krankenkommunion und Krankensalbung

Die Spendung der Krankenkommunion und die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung ist weiterhin möglich. Melden Sie sich dazu bitte im Pfarrbüro.

 

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