Rahmenbedingungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Pfarrei St. Martinus und St. Ludgerus Sendenhorst und Albersloh  –  Stand: 14. Mai 2020

A K T U E L L E S:

 

1. Gottesdienste

1.1. Anmeldungen für Gottesdienste in Albersloh

Es besteht wegen begrenzter Plätze in St. Ludgerus aufgrund der Corona-Situation eine Anmeldepflicht für die Teilnahme am Gottesdienst. Melden Sie sich bitte für die Sonntag-Gottesdienste über das Pfarrbüro (0 25 26 / 93 04-0) bis freitags um 12 Uhr an; danach kann man sich unter der Nummer 01 72 / 2 72 36 27 anmelden.

 

1.2. Messdiener

Ab dem 16. Mai werden in den Gottesdiensten wieder Messdiener ihren Dienst ausüben dürfen. Dabei beschränkt sich die Kirchengemeinde zunächst auf zwei Messdiener pro Gottesdienst. Die Gruppe der erwachsenen Messdiener darf den Dienst vorerst noch nicht ausüben.

 

1.3. Verhalten beim Kommunionempfang

* Der Zelebrant und der Kommunionhelfer desinfizieren sich die Hände, bevor sie die Kommunion spenden; dazu gehen sie zu den Gläubigen (zunächst Mittelgang, dann Seitengänge) und tragen dabei vorerst einen Mundschutz.

* Nur der Zelebrant empfängt die Kelchkommunion.

* Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi.“ – „Amen.“) ausgeteilt. Der Dialog wird gemeinsam zu Beginn der Kommunionausteilung gesprochen.

* Die Mundkommunion muss bis auf weiteres unterbleiben.

* Personen, die nicht kommunizieren möchten oder noch nicht dürfen, werden ohne Berührung gesegnet.

 

1.4. Weitere Regelungen

1.4.1. Weil es vorerst noch keine öffentlichen Gottesdienste in der Kapelle des St. Josef-Stiftes geben darf,

* wird in St. Martin donnerstags um 19 Uhr die hl. Messe gefeiert (ab 28. Mai) und

* am Pfingstmontag um 8 Uhr.

 

1.4.2. Feier der Versöhnung / Beichte

Beichtgespräche im Beichtstuhl sind bis auf weiteres nicht möglich. Stattdessen besteht in St. Martin ab 23. Mai die Möglichkeit, in der Seitenkapelle links vom Tabernakel zur bekannten Uhrzeit (samstags von 17 Uhr bis 17.30 Uhr) das Sakrament der Versöhnung zu empfangen. Es besteht auch die Möglichkeit, über das Pfarrbüro oder direkt mit einem der Priester einen Termin für ein Beichtgespräch zu vereinbaren.

 

1.4.3. Messfeier vor dem Kreuz Jönsthövel mit Prozession zum Hof Suntrup

Diese Messfeier, die am 19. Juni abends hätte stattfinden sollen – mit Prozession zum Hof Suntrup –, kann in diesem Jahr aufgrund der Corona-Situation leider nicht stattfinden, ebenso das anschließende Beisammensein nicht.

 

2. Gremiensitzungen

Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen kirchlicher Gremien (z. B. Kirchenvorstand und Pfarreirat) sowie kirchlicher Vereine können wieder stattfinden.

 

3. Chor- und Instrumentalmusik im Gottesdienst wie auch außerhalb der Liturgie

* Proben und Unterricht für Gruppen oder Ensembles mit mehr als sechs Personen sind weiterhin untersagt. Für Proben in atmungsaktiven Fächern (insbesondere Gesang, auch Blasinstrumente) ist nur Einzelunterricht zulässig.

* Größere Gruppen (Chor, Orchester) dürfen bis auf weiteres nicht proben. Damit sind die wöchentlichen Chorproben der Kirchenchöre und größerer Vokalgruppen weiterhin nicht möglich.

* In geschlossenen Räumen sind Konzerte bis auf weiteres untersagt.

 

4. Einsatz von Ehrenamtlichen

Ein eventuelles Engagement von Ehrenamtlichen ist möglich. Deren Gesunderhaltung hat dabei oberste Priorität. Der Kirchenvorstand hat dafür Sorge zu tragen.

 

5. Öffnungszeiten der Kirchen

Weiterhin sind unsere Kirchen täglich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

 

 

W E I T E R H I N   G I L T:

 

1. Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der St. Martin- und in der St. Ludgerus-Kirche

* Die Gottesdienste finden zu den bekannten Zeiten statt.

* Kinderwortgottesdienste parallel zur Messfeier am Sonntag wird es vorerst nicht geben.

* Öffentliche Gottesdienste im St. Josef-Stift und im St. Josefs-Haus sind zur Zeit noch nicht möglich.

* Maiandachtenwird es in diesem Jahr nicht geben.

* Für Trauerfeiern am Grab bleiben bis auf weiteres die Anordnungen der örtliche Behörden maßgeblich; dies gilt auch für die Zahl der Teilnehmenden.

* Vom Sonntagsgebot wird weiterhin Dispens erteilt. Es besteht die Möglichkeit, statt der Teilnahme an der Sonntagsmessfeier eine heilige Messe am Werktag mitzufeiern.

 

2. Anzahl der Teilnehmenden an den Gottesdiensten

Die Anzahl der Teilnehmenden an den Gottesdiensten ist in der Weise begrenzt, dass sie sich nach der Größe des Raumes richtet. In den Kirchen ist die Zahl der maximal belegbaren Plätze deutlich sichtbar markiert. Familien werden nicht getrennt.

 

3. Anzahl der liturgischen Dienste

An den Messfeiern am Sonntag nehmen neben zwei Messdienern ein Lektor und ein Kommunionhelfer teil; der Kollektantendienst entfällt vorläufig.

 

4. Betreten und Verlassen der Kirchen

Beim Betreten und Verlassen der Kirchen gilt es die Abstandsregeln einzuhalten. Ein kircheneigener Ordnungsdienst, der aus drei oder zwei Personen besteht, sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Diesen ist Folge zu leisten. Die Regeln für das Betreten und Verlassen der Kirchen sind folgende:

* Das Eintreten mit erfolgt nur über das Hauptportal. Hinweisschilder außen an den Seitentüren verweisen darauf. Nach dem Eintritt gilt es zunächst die Hände zu desinfizieren. Dann wird einem der Sitzplatz zugewiesen.

* Das Verlassen erfolgt nur über die Seiteneingänge. Diese sind bis zum Beginn des Gottesdienstes abgeschlossen. Nach dem Verlassen der Kirche ist es wichtig, nicht direkt vor der Kirche stehen zu bleiben, um den Nachrückenden das Verlassen der Kirche unkompliziert zu ermöglichen.

 

* Um den Mindestabstand einzuhalten, bleibt jeweils zwischen zwei besetzten Sitzbänken eine Sitzbank unbesetzt; dies ist entsprechend markiert. Auf einer Sitzbank können z. B. eine Familie oder ein Ehe-/Freundespaar oder in St. Martin zwei / in St. Ludgerus eine Person Platz nehmen. Der Ordnungsdienst wird von vorne nach hinten die Kirchen auffüllen (in Albersloh zuvor der Bereich links vom Altar). Das Verlassen erfolgt umgekehrt. Die Sitzpolster auf den Bänken, auf denen man sich platziert, werden entfernt.

* Für Personen mit Rollatoren werden feste Plätze gekennzeichnet.

 

5. Weihwasserbecken

Die Weihwasserbecken bleiben vorerst weiterhin geleert.

 

6. Singen im Gottesdienst

Statt Gotteslobbücher liegen in der nächsten Zeit Liedblätter zum Einmalgebrauch aus. Alle Teilnehmenden sind herzlich eingeladen, ihr eigenes `Gotteslob´ mitzubringen – übrigens: ein sichtbarer Ausdruck, seinen Glauben öffentlich zu bezeugen; und: die Gelegenheit, ein Gotteslob zu erwerben oder sich schenken zu lassen, falls man dieses noch nicht besitzt.

 

7. Kollekte

Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern in den Ausgangsbereichen aufgestellt, so dass man beim Verlassen der Kirche seine Gabe abgeben kann.

 

8. Friedensgruß

Der Friedensgruß erfolgt durch freundliches Zunicken, nicht durch Körperkontakt.

 

9. Verabschiedungsritus

Der Brauch des Verabschiedens durch den Priester an den Kirchentüren entfällt vorerst.

 

10. Tauffeiern

Pro Tauffeier kann nur ein Täufling getauft werden. Eine Tauffeier im Rahmen von Sonntag- und Werktagsmessfeiern ist zur Zeit nicht möglich.

 

11. Krankenkommunion und Krankensalbung

Die Spendung der Krankenkommunion und die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung ist weiterhin möglich. Melden Sie sich dazu bitte im Pfarrbüro.

 

12. Hochzeiten

Hochzeiten verlangen wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischem Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der genannten Regeln. Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebung.

 

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