Auf Kreis- und Ortsebene gilt die Inzidenzstufe 0, auf Landesebene gilt die Inzidenzstufe 1 (= 7-Tage-Inzidenz über 10 bis höchstens 35).Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen, die nur für unsere Kirchengemeinde gelten:
Allgemeines
- Der Mindestabstand von 1,50 m wird empfohlen.
- Angehörige von bis zu fünf Hausständen oder einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft brauchen keinen Abstand untereinander einzuhalten. Gleiches gilt für Geimpfte oder Genesene.
1. Gottesdienste in Innenräumen
- Die einfache Rückverfolgbarkeit ist zu gewährleisten (Kontaktformular, Luca-App).
- Da es sich bei unseren beiden Kirchen um große, gut durchlüftete Räume handelt, brauchen die Gottesdienstmitfeiernden keine medizinische Maske zu tragen.
- Gemeindegesang ist erlaubt.
- Alle liturgisch Tätigen (Priester, Diakon, Lektor, Messdiener, Kommunionspender) brauchen keine medizinische Maske zu tragen.
- Der Zelebrant und alle anderen an der Kommunionspendung Beteiligten desinfizieren sich die Hände, bevor sie den Gläubigen die Kommunion reichen.
- Während der Kommunionspendung tragen die Spender medizinische Masken. Aus diesem Grunde kann die Kommunionspendung mit der üblichen Formel an die Gläubigen erfolgen.
- Die Mundkommunion wird nach der allgemeinen Kommunionspendung gereicht. Danach desinfiziert sich der Spender die Hände.
2. Gottesdienste im Freien
Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.
3. Beerdigungen
Die kirchliche Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder in der Kirche als auch die Beerdigung auf dem Friedhof unterliegt keiner Personen-Begrenzung.
4. Nutzung von Gemeindehäusern und die Arbeit und Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden
Es entfallen alle Einschränkungen. Das gilt z. B. für Treffen von Kirchenchören, kfd-Gruppen, Senioren, Kinder- und Jugendgruppen, etc..
Für das Seelsorgeteam mit sommerlichen Grüßen
Ihr Pfarrer Clemens Lübbers