Rahmenbedingungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Pfarrei St. Martinus und Ludgerus Sendenhorst und Albersloh

gültig ab dem 09. Juli 2021

Da wir uns in unserer Gemeinde im Rahmen der Inzidenzstufe 0 (= 7-Tage-Inzidenz bis höchstens 10) bewegen, gelten ab 9. Juli 2021 folgende Regelungen:

 

Allgemeines

  • Der Mindestabstand von 1,50 m wird lediglich empfohlen.
  • Die Kontaktbeschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Personen oder Haushalten entfällt.
  • Die Maskenpflicht gilt nur noch im Innenbereich. Da aktuell auch in Gesamt-NRW die Inzidenzstufe bei 0 liegt, wird die Maske auch im Innenbereich nur noch empfohlen.
  • Grundsätzlich ist eine einfache Rückverfolgbarkeit in folgenden uns betreffenden Einrichtungen bzw. bei folgenden uns betreffenden Veranstaltungen nicht mehr nötig:
  • in unserer Bücherei
  • bei Bildungsangeboten
  • beim Unterschreiten des Mindestabstandes naher Angehöriger bei Trauungen und Beerdigungen
  • bei Kulturveranstaltungen (Konzerte, Aufführungen)
  • beim Seniorensport in unseren Gemeindehäusern
  • bei zulässigen Veranstaltungen und Versammlungen (z. B. Pfarrfeste)

 

1. Gottesdienste in geschlossenen Räumen

  • Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m wird lediglich empfohlen.
  • Da aktuell auch in Gesamt-NRW die Inzidenzstufe bei 0 liegt, entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen, somit auch in unseren Kirchen.
  • Die Rückverfolgbarkeit entfällt.
  • Gemeindegesang ist wieder möglich.
  • Die Mundkommunion wird nach der allgemeinen Kommunionspendung gereicht. Danach desinfiziert sich der Spender die Hände.

 

2. Gottesdienste im Freien

Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt.

 

3. Beerdigungen

Die kirchliche Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder in der Kirche als auch die Beerdigung auf dem Friedhof unterliegt keiner Personen-Begrenzung.

 

4. Proben und Aufführungen von Chören, Musik- und Gesangsgruppen sowie musisch-kulturelle  Angebote

Der Mindestabstand von 1,50 m wird lediglich empfohlen.

 

5. Nutzung von Gemeindehäusern und die Arbeit und Angebote von Gruppen, Vereinen und Verbänden

Es entfallen alle Einschränkungen. Das gilt z. B. für Treffen von Kirchenchören, kfd-Gruppen, Senioren, etc..

 

Für das Seelsorgeteam mit sommerlichen Grüßen

Pfarrer Clemens Lübbers

 

Rahmenbedingungen als Download!