Aktuelle Regeln für Gottesdienste in der Pfarrei St. Martinus und Ludgerus - Stand: 22.10.2020

Leider steigen die Infektionszahlen auch in Deutschland weiter stark an.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage gilt ab sofort lt. Vorgabe vom Bistum Münster:

  • Eine Maskenpflicht für die Gläubigen auch am Platz. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger
  • bei Beerdigungen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Eine Reduzierung des Gesanges - kein Verbot.

Diese zusätzlichen Maßnahmen gelten nur, solange und insoweit als die Inzidenz in den Kommunen und Kreisen die Zahl 35 pro 100.000 Einwohner überschreitet bzw. solange und insoweit eine Allgemeinverfügung besteht. Danach gelten weiterhin „nur“ die in der Coronaschutzverordnung vorgesehenen und die seitens der NRW Bistümer seit dem 1. Mai  mit dem Land vereinbarten Rahmenbedingungen.

 

Für das Seelsorgeteam,

Pfarrer Clemens Lübbers