Für die Zeit ab 1. Oktober hat der Kirchenvorstand in seiner Sitzung am Donnerstag, 22.09., folgendes beschlossen, das vorerst gilt, solange nicht neue Regelungen zu beschließen angebracht sind:
Außenbeleuchtung der St. Martin- und der St. Ludgerus-Kirche
Die Beleuchtung der Kirchtürme wird grundsätzlich eingestellt – mit nur wenigen Ausnahmen:
- An Samstagen und Sonntagen wird die St. Ludgerus-Kirche von der Dämmerung bis 22.00 Uhr beleuchtet.
- Die St. Martin-Kirche wird anlässlich des Martini-Gänsemarktes und des Patronatsfestes am Samstag/Sonntag, 05./06.11., und am Samstag/Sonntag, 12./13.11., angestrahlt.
- Die St. Martin- und die St. Ludgerus-Kirche werden am Hl. Abend von der Dämmerung bis 24.00 Uhr beleuchtet. An den weiteren weihnachtlichen Festtagen bis zum Ende der Weihnachtszeit am 08.01.2023 sowie an den Osterfeiertagen 2023 werden die beiden Kirchen von der Dämmerung bis 22.00 Uhr angestrahlt.
St. Ludgerus-Kirche
- Während der Öffnungszeiten von 8.00 bis 18.00 Uhr werden der südliche Eingang, das Kreuz in der Apsis (Chorraum) und der Bereich des Gedenkens für die Verstorbenen beleuchtet.
- Die Raumtemperatur wird auf ein Minimum reduziert.
Gemeindehäuser Altes Pastorat, Martinus-Haus, Ludgerus-Haus
Die Raumtemperatur wird tagsüber auf 19 Grad C und nachts auf 17 Grad C reduziert. • Hinweisschilder in den Häusern weisen auf die neue Regelung und auf Detailregelungen hin