A K T U E L L E S
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat auch die Katholische und Evangelische Kirche aufgefordert, ab sofort eine „Rückverfolgbarkeit für Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen“ sicherzustellen. Das bedeutet, dass die Pfarreien verpflichtet sind, Namen, Adressen und Telefon-Nummern der teilnehmenden Personen schriftlich festzuhalten, vier Wochen aufzubewahren und dann vollständig zu vernichten.
Diese neue Regelung werden wir in unserer Kirchengemeinde ab Samstag, 6. Juni, umsetzen. Sie betrifft alle Gottesdienste und alle anderen gemeindlichen Aktivitäten, das heißt: Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Treffen der Messdiener), Erstkommunion- und Firmkatechese-Treffen und Sitzungen von Gremien, Gruppen und Vereinen.
Rückverfolgbarkeit: Regelungen für Gottesdienste …
- … gelten für alle Gottesdienste (Messfeiern, Taufen, Andachten, etc.) an Sonn- wie Werktagen, jedoch nicht für Freiluftgottesdienste;
- … gelten für Beerdigungen sowie Trauergottesdienste und sonstige Trauerfeiern, die in Kirchen und / oder Friedhofskapellen durchgeführt werden, wohingegen Mitfeiernde außerhalb einer Friedhofskapelle nicht erfasst werden müssen;
- … gelten nicht für Beerdigungen, die (nur) im Freien stattfinden.
- Um diesen Vorgang möglichst einfach zu gestalten, bitten wir Sie sehr herzlich, ab 6./7. Juni die in den Kirchen ausliegenden Anmeldezettel (DIN A5-Größe) zahlreich mitzunehmen, zu den Gottesdiensten ausgefüllt mitzubringen und in das bereitgestellte Körbchen im Eingang der Kirche hineinzulegen. Diese Anmeldezettel können Sie auch in den Pfarrbüros abholen oder hier herunterladen.
- Kontaktformular für Sendenhorst
- Kontaktformular für Sendenhorst (DIN A5)
- Kontaktformular für Albersloh
- Kontaktformular für Albersloh (DIN A5)
Rückverfolgbarkeit: Regelungen für gemeindliche Veranstaltungen (Treffen, Sitzungen)
Die Sprecher, Leiter und Vorsitzenden von Gruppen, (Arbeits)Kreisen, Gremien und Vereinen können im Pfarrbüro einen Anmeldebogen für ihre Treffen und Sitzungen erhalten oder hier herunterladen. Dieser Anmeldebogen wird nach einem Treffen im Pfarrbüro abgegeben (oder Einwurf in den Briefkasten).
Liebe Gemeindemitglieder!
Uns aus dem Seelsorgeteam ist bewusst, dass dieser Vorgang wieder etwas Mehrarbeit bedeutet. Gleichwohl kennen Sie dieses Verfahren, wenn Sie beispielsweise zur Zeit in ein Restaurant zum Essen gehen. Deshalb bitten wir Sie von Herzen, sich an diese Regelung zu halten, damit sie bald auch wieder aufgehoben werden kann. Wir danken für Ihr Mittun und Ihr Verständnis!
Für das Seelsorgeteam,
Pfarrer Clemens Lübbers
W E I T E R H I N G I L T:
1. Gottesdienste
1.1. Anmeldungen für Messfeiern am Sonntag in St. Ludgerus
Es besteht wegen begrenzter Plätze in St. Ludgerus aufgrund der Corona-Situation eine Anmeldepflicht für die Teilnahme am Gottesdienst. Melden Sie sich bitte für die Sonntag-Gottesdienste über das Pfarrbüro (0 25 26 / 93 04-0) bis freitags um 12 Uhr an; danach kann man sich unter der Nummer 01 72 / 2 72 36 27 anmelden.
1.2. Tauffeiern
Pro Tauffeier kann nur ein Täufling getauft werden. Eine Tauffeier im Rahmen von Sonntag- und Werktagsmessfeiern ist zur Zeit nicht möglich.
1.3. Beerdigungen
Die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 20 Personen nur aus dem engsten Familienkreis ist aufgehoben. Es gelten für die Trauergottesdienste in den Friedhofskapellen die Vorschriften der Ordnungsbehörden.
1.4. Anzahl der liturgischen Dienste
An den Messfeiern am Sonntag nehmen neben zwei Messdienern ein Lektor und ein Kommunionhelfer teil; der Kollektantendienst entfällt vorläufig.
1.5. Kollekte
Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihen gereicht, sondern in den Ausgangsbereichen aufgestellt, so dass man beim Verlassen der Kirche seine Gabe abgeben kann.
1.6. Krankenkommunion und Krankensalbung
Die Spendung der Krankenkommunion und die Spendung des Sakramentes der Krankensalbung ist weiterhin möglich. Melden Sie sich dazu bitte im Pfarrbüro.
1.7. Weitere Regelungen
Weil es vorerst noch keine öffentlichen Gottesdienste in der Kapelle des St. Josef-Stiftes geben darf, wird in St. Martin donnerstags um 19 Uhr die hl. Messe gefeiert.
2. Gremiensitzungen
Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen kirchlicher Gremien (z. B. Kirchenvorstand und Pfarreirat) sowie kirchlicher Vereine können wieder stattfinden.
3. Kinder- und Jugendarbeit, Katechese
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erstkommunion- und Firmkatechesen sind wieder möglich; dabei gilt kein Mund- und Nasenschutz, wenn der Mindestabstand von 1,50 m gewahrt und die Raumgröße entsprechend ist, ansonsten wird dieser empfohlen.
4. Chor- und Instrumentalmusik im Gottesdienst wie auch außerhalb der Liturgie
Chor- und Scholaproben mit sechs Personen sind wieder möglich. Dabei gilt ein Mindestabstand zwischen den Personen von 3 Metern.
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