Regelungen für Gottesdienste und andere Veranstaltungen in der Pfarrei St. Martinus und Ludgerus Sendenhorst und Albersloh
1. Allgemeines: Maskenpflicht
Die Maskenpflicht entfällt in allen Innenräumen unserer Kirchen und Gemeindehäuser bei allen Gottesdiensten und bei allen Veranstaltungen.
2. Gottesdienste und Prozessionen
- Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (weder den ehemaligen 2G- noch den ehemaligen 3G-Regeln).
- Es besteht keine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes in unseren Kirchen.
- Die Beschränkung von Sitzgelegenheiten (Bankreihen) in unseren Kirchen wird aufgehoben.
- Zum Hineingehen in die und zum Herausgehen aus der St. Martin-Kirche dürfen wieder alle Türen genutzt werden. In der St. Ludgerus-Kirche werden fürs Hinein- und Herausgehen die Seitentüren geöffnet; das Hauptportal bleibt, wie vor Mitte März 2020, grundsätzlich geschlossen.
- Mit Beginn der Osterzeit (Feier der Osternacht) werden auch wieder die Weihwasserbecken mit geweihtem Wasser gefüllt sein.
- Für den Friedensgruß wird wie bisher empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
- Die Desinfektionsspender in den Eingangsbereichen der Kirche bleiben zunächst angebracht bzw. stehen.
- Wer freiwillig eine Maske tragen will, darf dies selbstverständlich tun.
- Das Bistum empfiehlt in Gottesdiensträumen das Tragen einer Maske beim Singen und wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können.
- Für die Kommunionausteilung gilt:
- Die Gläubigen stellen sich zum Empfang der Kommunion in der St. Martin-Kirche wie vor Mitte März 2020 in zwei Reihen um die Altarinsel. In der St. Ludgerus-Kirche treten die Gläubigen im Mittelschiff in zwei Reihen vor die Altarinsel.
- Das Tragen einer Maske entfällt. Das gilt für die Kommunizierenden wie für die Kommunionspender. Selbstverständlich darf man freiwillig eine Maske tragen.
- Die Mundkommunion wird nach der Kommunionausteilung gespendet.
- Die Kollektanten üben ihren Dienst wieder so aus, wie sie es vor Mitte März 2020 getan haben, d. h. sie reichen von den Gängen aus die Kollektenkörbe durch die Bankreihen.
- Gottesdienste und Prozessionen im Freien: Dafür werden Abstände empfohlen.
3. Chöre, Scholen, Kantoren
Chöre, Scholen und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.
Für das Seelsorgeteam mit herzlichen Grüßen,
Ihr Pfarrer Clemens Lübbers